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Zehn Bildungsbereiche in NRW: Wo ein externer Kurs hineinpasst

von Aylin Demir22. September 20269 Min. Lesezeit
Auf einem hellen Holztisch stehen im seitlichen Tageslicht ein Turm aus Holzbauklötzen, ein kleines Xylophon mit zwei Schlägeln und eine Holzlupe neben einigen Kastanien, dahinter unscharf ein leerer Kita-Raum mit Regalen und Weidenkörben.

Warum eine Zuordnung für den Träger so wichtig ist

Wenn eine externe Kursanbieterin wöchentlich in Ihrer Einrichtung steht, stellt der Träger zu Recht eine Frage: Passt das zu dem, was wir uns mit unserer Konzeption vorgenommen haben? Die pädagogische Konzeption beschreibt, wie Ihre Einrichtung den Bildungsauftrag versteht und gestaltet. Ein externes Zusatzangebot ergänzt diese Konzeption, es ersetzt sie nicht und es erfüllt den Bildungsauftrag nicht stellvertretend. Die Verantwortung für die Bildungsarbeit bleibt bei Ihnen und Ihrem Team, auch wenn ein Kurs von außen kommt.

Genau deshalb brauchen Sie gegenüber dem Träger einen Satz, der die Verbindung herstellt: Welchen Beitrag leistet der Englischkurs, das Turnangebot oder die Musikerziehung zu den Bildungszielen, die Ihre Einrichtung sich gesetzt hat? In Nordrhein-Westfalen lautet die Antwort auf diese Frage am einfachsten über die zehn Bildungsbereiche der Bildungsgrundsätze. Wer ein Angebot einem dieser Bereiche zuordnen kann, zeigt, dass es kein isoliertes Extra ist, sondern Teil des pädagogischen Gesamtkonzepts.

Diese Zuordnung ist keine Formsache. Sie hilft Ihnen an drei Stellen:

  • Gegenüber dem Träger: Sie begründen, warum das Angebot in die Konzeption passt, und machen die Entscheidung nachvollziehbar.
  • Gegenüber dem Team: Die Fachkräfte wissen, in welchem Feld der Kurs arbeitet, und können Inhalte im Gruppenalltag aufgreifen.
  • Gegenüber den Eltern: Sie können erklären, was das Kind in dem Kurs macht und zu welchem Bildungsbereich das gehört.

Wichtig ist dabei Ehrlichkeit. Nicht jedes Angebot lässt sich sauber in einen der zehn Bereiche einordnen, und nicht jeder Bereich wird von externen Kursen dieser Art überhaupt abgedeckt. Genau diese Lücken benennt dieser Artikel ausdrücklich, denn sie gehören in die Argumentation gegenüber dem Träger genauso dazu wie die Zuordnungen, die aufgehen.

Die Bildungsgrundsätze in NRW: Orientierung, kein Gesetz

Die Grundlage dieses Artikels sind die „Bildungsgrundsätze für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertagesbetreuung und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen“, herausgegeben vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW, Stand 2018. Sie richten sich in erster Linie an Träger und Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen, an die Kindertagespflege und an Lehrkräfte in den Grundschulen und sollen die tägliche pädagogische Arbeit begleiten.

Zwei Einordnungen sind für das Gespräch mit dem Träger wichtig. Erstens: Die Bildungsgrundsätze sind ein fachliches Orientierungsdokument der beiden Ministerien, kein Gesetz. Aus ihnen lässt sich keine Rechtspflicht ableiten, und sie begründen keinen Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Angebot. Sie geben pädagogischen Fach- und Lehrkräften einen Leitfaden an die Hand, der sie in ihrer täglichen Arbeit unterstützt, und bilden eine Basis für institutionsübergreifende Kooperationen, etwa zwischen Kita und Grundschule.

Zweitens: Diese spezifische Einteilung in zehn Bildungsbereiche gilt für Nordrhein-Westfalen. Jedes Bundesland hat einen eigenen Bildungsplan mit eigener Struktur und eigener Bereichseinteilung, die Namen und Anzahl der Bereiche unterscheiden sich teils deutlich. Wenn Sie Argumente aus diesem Artikel verwenden, tun Sie das also für eine Einrichtung in NRW. Für eine Einrichtung in einem anderen Bundesland müsste die Zuordnung an den dortigen Bildungsplan angepasst werden, und zwar Wort für Wort, denn die Bereiche heißen dort anders.

Für die Praxis bedeutet das: Die Bildungsgrundsätze sind der fachliche Bezugsrahmen, an dem sich Ihre Konzeption und damit auch die Begründung eines Zusatzangebots orientieren. Verbindlich für die konkrete Ausgestaltung bleibt aber die Konzeption Ihrer Einrichtung in Abstimmung mit dem Träger.

Die zehn Bildungsbereiche im Überblick

Der Teil der Bildungsgrundsätze, der die fachliche Arbeit konkretisiert, gliedert sich unter der Überschrift „Hinweise zu den 10 Bildungsbereichen“ in zehn Bildungsbereiche. Sie sind im Dokument exakt so benannt und in dieser Reihenfolge aufgeführt:

  1. 1.Bewegung
  2. 2.Körper, Gesundheit und Ernährung
  3. 3.Sprache und Kommunikation
  4. 4.Soziale und (inter-)kulturelle Bildung
  5. 5.Musisch-ästhetische Bildung
  6. 6.Religion und Ethik
  7. 7.Mathematische Bildung
  8. 8.Naturwissenschaftlich-technische Bildung
  9. 9.Ökologische Bildung
  10. 10.Medien

Hinter diesen Bereichen steht ein ganzheitliches Bildungsverständnis. Bildung wird als aktiver Aneignungsprozess des Kindes verstanden: Kinder bilden sich nicht, indem sie fertiges Wissen und Können von anderen übernehmen, sondern erst dann, wenn sie sich selbst damit auseinandersetzen. Das Spiel ist die ureigene Ausdrucksform und das zentrale Mittel eines Kindes, sich seine Welt anzueignen.

Für die Zuordnung eines Zusatzangebots heißt das: Sie ordnen nicht den Namen des Kurses zu, sondern das, was das Kind dort tatsächlich tut und erlebt. Ein Kurs, der im Sitzen Vokabeln abfragt, läge anders als ein Angebot, in dem Kinder singend, spielend und bewegend eine Sprache aufnehmen. Halten Sie in der Begründung gegenüber dem Träger deshalb fest, welche Erfahrungen das Kind im Kurs macht und welcher Bereich davon berührt wird.

Wie Sie typische Kursangebote zuordnen

Externe Anbieter strukturieren ihre Kurse selten entlang der NRW-Bildungsbereiche, sondern nach Themen wie Englisch, Musik oder Turnen. Die folgende Zuordnung zeigt, wie sich die typischen Kursarten auf die zehn Bereiche abbilden lassen. Sie können sie als Grundlage für Ihre eigene Formulierung gegenüber dem Träger verwenden.

Typisches KursangebotBildungsbereich nach den NRW-BildungsgrundsätzenBegründung in einem Satz
Frühenglisch, Sprachförderung, erstes Lesen und SchreibenBereich 3: Sprache und Kommunikation, bei Frühenglisch zusätzlich Bereich 4: Soziale und (inter-)kulturelle BildungKinder erweitern Ausdrucksfähigkeit, Wortschatz und Freude an Sprache, beim Fremdsprachenkontakt zusätzlich das Aufeinandertreffen mit einer anderen Kultur
Musikerziehung, KreativwerkstattBereich 5: Musisch-ästhetische BildungKinder gestalten mit Gesang, Rhythmus, Instrumenten und Material aktiv und kreativ
Zahlen und ZählenBereich 7: Mathematische BildungKinder entdecken Mengen, Muster und Zahlen im Spiel
Experimentier- und ForscherkurseBereich 8: Naturwissenschaftlich-technische Bildung, bei Arbeit draußen und mit Naturmaterial zusätzlich Bereich 9: Ökologische BildungKinder beobachten, fragen, probieren aus und vollziehen Ursache und Wirkung nach
Turnen und BewegungBereich 1: BewegungKinder trainieren Motorik, Körpergefühl und Selbstvertrauen in Bewegungssituationen
Schwimmen und WassergewöhnungBereich 1: Bewegung, mit Bezug zu Bereich 2: Körper, Gesundheit und ErnährungKinder gewinnen im Wasser Bewegungssicherheit und lernen zugleich ihren Körper und einen verantwortungsvollen Umgang mit ihm kennen

Drei Hinweise zur Verwendung dieser Tabelle. Erstens: Die Zuordnung benennt den Hauptbereich und, wo es sich anbietet, einen Zweitbezug. Formulieren Sie gegenüber dem Träger den Hauptbereich zuerst, der Zweitbezug rundet das Bild ab, ersetzt ihn aber nicht. Zweitens: Die Bereiche 3 und 5 sind in dieser Übersicht die am dichtesten besetzten Felder, während andere Bereiche leer bleiben, dazu gleich mehr. Drittens: Prüfen Sie die Zuordnung am konkreten Kurs, nicht am Kurstitel. Ein Bewegungsangebot, das vor allem Ruhemomente und Entspannung einübt, berührt auch Bereich 2, ein Forscherkurs im Außengelände auch Bereich 9.

Die Lücke: Religion, Ethik und Medien

So plausibel die meisten Zuordnungen aufgehen, so deutlich sind die Bereiche, die externen Kursen dieser Art systematisch fehlen. Diese Ehrlichkeit gehört in das Gespräch mit dem Träger, denn sie zeigt, dass Sie die Konzeption als Ganzes im Blick behalten und das Zusatzangebot als Ergänzung einordnen, nicht als Ersatz.

Bereich 6: Religion und Ethik

Der Bereich Religion und Ethik wird von externen Kursanbietern dieser Art typischerweise gar nicht abgedeckt. Das ist auch richtig so: Fragen nach Werten, Glaubensinhalten und weltanschaulicher Orientierung sind eng an das Profil der Einrichtung und an den Träger gebunden. Ein freier Kursanbieter kann und soll diese Aufgabe nicht übernehmen. Für den Träger heißt das: Der Bereich bleibt vollständig Aufgabe der Einrichtung und ihres Trägers, ein Zusatzangebot kann ihn nicht vertreten.

Bereich 10: Medien

Ähnlich liegt der Fall beim Bereich Medien. Viele externe Kurse arbeiten bewusst bildschirmfrei, und das ist eine Stärke des Angebots. Der Bildungsbereich Medien behandelt die Aufgaben der frühen Medienbildung, also den pädagogisch begleiteten Umgang von Kindern mit Medien. Ein bildschirmfreies Angebot deckt diese Aufgaben definitionsgemäß nicht ab. Das ist keine Schwäche des Kurses, aber es bedeutet, dass die Einrichtung den Bereich selbst gestalten muss, etwa über Medienprojekte im Gruppenalltag oder die Zusammenarbeit mit den Familien.

Für Ihre Argumentation gegenüber dem Träger empfiehlt sich deshalb eine klare Aussage in beide Richtungen: Das externe Angebot besetzt die Bereiche, die es tatsächlich berührt, und es besetzt die Bereiche Religion und Ethik sowie Medien nicht. Wer diese Lücke offen benennt, wirkt glaubwürdiger als wer sie verschweigt, und der Träger sieht, dass die Konzeption insgesamt gedacht ist.

Basiskompetenzen sind keine eigenen Bildungsbereiche

Eine zweite Lücke ist subtiler, weil sie sich nicht über die Bereichsliste zeigt. Angebote zu Aufmerksamkeit, Konzentration und Selbstregulation lassen sich keinem der zehn Bildungsbereiche zuordnen, und das ist kein Zufall. Die Bildungsgrundsätze beschreiben diese Fähigkeiten an anderer Stelle, im Kapitel „Starke Kinder, Basiskompetenzen als übergreifende Entwicklungsziele“.

Der Unterschied lässt sich so erklären: Die zehn Bildungsbereiche ordnen die Inhalte der Bildungsarbeit, also das, womit sich Kinder auseinandersetzen. Die Basiskompetenzen beschreiben dagegen übergreifende Entwicklungsziele, also das, wie Kinder sich auseinandersetzen: mit Ausdauer, in Konzentration, in Selbstregulation. Diese Kompetenzen entwickeln sich in allen Bereichen zugleich, sie bilden kein eigenes Fach neben den anderen.

Ein Konzentrationstraining lässt sich deshalb nicht in einen der zehn Bereiche pressen, ohne die Logik der Bildungsgrundsätze zu verbiegen. Für das Gespräch mit dem Träger gibt es zwei saubere Formulierungen: Entweder Sie ordnen den Kurs inhaltlich zu, wenn er neben der Selbstregulation auch fachliche Inhalte berührt, etwa Musik oder Bewegung. Oder Sie beschreiben ihn als Beitrag zu den übergreifenden Entwicklungszielen, also zur Stärkung der Basiskompetenzen, die die Bildungsgrundsätze ausdrücklich vorsehen. Beide Aussagen sind tragfähig, eine Zuordnung zu einem der zehn Bereiche ist es in diesem Fall nicht.

Wichtig für die Formulierung: Konzentration und Selbstregulation sind hier pädagogische Förderung im Kita-Alltag, keine Therapie und keine Diagnose. Bleiben Sie bei dieser Sprache, auch wenn ein Anbieter mit stärkeren Versprechen wirbt.

So formulieren Sie die Einbindung für Ihren Träger

Aus den vorherigen Abschnitten lässt sich eine kurze, tragfähige Argumentation ableiten. Für ein Schreiben an den Träger oder eine Vorlage für das Team genügt ein Absatz nach diesem Muster:

  1. 1.Nennen Sie das Angebot und seinen Hauptbildungsbereich, zum Beispiel: Der Englischkurs ordnet sich dem Bildungsbereich Sprache und Kommunikation zu, mit Bezug zur sozialen und (inter-)kulturellen Bildung.
  2. 2.Beschreiben Sie, was die Kinder konkret tun und erleben, nicht nur den Kurstitel.
  3. 3.Weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass das Angebot die Konzeption ergänzt und den Bildungsauftrag nicht stellvertretend erfüllt.
  4. 4.Benennen Sie die Bereiche, die das Angebot nicht abdeckt, insbesondere Religion und Ethik sowie Medien, und halten Sie fest, dass die Einrichtung diese selbst gestaltet.
  5. 5.Ordnen Sie Angebote zu Konzentration und Selbstregulation den übergreifenden Entwicklungszielen zu, nicht einem der zehn Bereiche.

Damit ist die Zuordnung kein Werbetext, sondern ein Stück Konzeptionsarbeit: Sie zeigt, dass die Einrichtung weiß, wo das Angebot hängt und wo es bewusst nicht hängt.

Hinweis: Wenn Sie für Ihre Einrichtung nach passenden externen Zusatzangeboten suchen, bietet LearningBirds Kurse in zehn Lernwelten (darunter Englisch, Sprachförderung, Musikerziehung, Lesen und Schreiben, Zahlen und Zählen, Schwimmen, Turnen und Bewegung, Kreativwerkstatt, Kleine Forscher sowie Fokus und Konzentration). Die wöchentlichen Kursstunden dauern 45 Minuten, finden in Gruppen von höchstens sechs Kindern während der Betreuungszeit statt, sind für die Einrichtung kostenlos und werden direkt mit den Eltern abgerechnet.

Häufige Fragen

Sind die zehn Bildungsbereiche der Bildungsgrundsätze NRW verbindlich?

Nein, die Bildungsgrundsätze sind ein fachliches Orientierungsdokument des Landes Nordrhein-Westfalen und stellen keine Rechtsnorm dar. Sie dienen pädagogischen Fachkräften als Leitfaden, um die Bildung, Erziehung und Betreuung qualitativ hochwertig zu gestalten.

Gelten diese zehn Bildungsbereiche in allen Bundesländern?

Nein, die Einteilung in diese spezifischen zehn Bildungsbereiche gilt nur für Nordrhein-Westfalen. Aufgrund der Kulturhoheit hat jedes Bundesland einen eigenen Bildungsplan für den Elementarbereich entwickelt, der eine abweichende Bereichseinteilung aufweisen kann.

Welchem Bildungsbereich lassen sich Konzentration und Aufmerksamkeit zuordnen?

Angebote zu Aufmerksamkeit, Konzentration und Selbstregulation lassen sich keinem der zehn spezifischen Bildungsbereiche direkt zuordnen. In den nordrhein-westfälischen Bildungsgrundsätzen gehören sie zu den Basiskompetenzen, die als übergreifende Entwicklungsziele („Starke Kinder“) definiert sind.

Warum decken viele externe Kursangebote den Bereich Religion und Ethik nicht ab?

Externe Kursanbieter konzentrieren sich in der Regel auf fachspezifische Angebote wie Bewegung, Sprache oder musische Bildung. Die Vermittlung von Werten im Bereich Religion und Ethik ist tief in der Alltagskultur und der spezifischen Ausrichtung der jeweiligen Einrichtung und ihres Trägers verwurzelt und bleibt deren originäre Aufgabe.

Ist es ein Nachteil, wenn ein Kurs den Bildungsbereich Medien nicht abdeckt?

Nein. Kurse, die bewusst bildschirmfrei arbeiten, bedienen den Bereich Medien definitionsgemäß nicht. Das ist keine Schwäche des Angebots, sondern erfordert lediglich, dass die Kita diesen Bildungsbereich durch eigene Konzepte und Aktivitäten im Alltag abdeckt.

Quellen

  1. [1]kita.nrw.de
  2. [2]kita.nrw.de
  3. [3]bildungsserver.de
  4. [4]nifbe.de
  5. [5]kita-fachtexte.de
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